Nach der Aufwändigkeit und Komplexität der Bauaufgabe werden Honorarzonen I-V definiert. Zone 1 ist der einfachste Schwierigkeitsgrad, z.B. eine Lagerhalle. Zone III oder IV entspricht einem Einfamilienhaus. Die Zonen geben eine Bandbreite vor. Je nach erschwerenden Aufwandskriterien ist danach ein Mindest- bis Höchstsatz festgelegt.
HOAI 2013 entspricht bezüglich der Regelungen über Honorarzonen der HOAI 2009.
§ 5 Abs. 1 und 2 HOAI legt die möglichen Honorarzonen (I – V bzw. I – 3 bei TGA) dar. § 5 Abs. 4 HOAI verweist auf die Bewertungsmerkmale der jeweiligen Leistungsbilder und die Regelbeispiele in den Objektlisten (Anlage 3).

Quelle: Uwe Schlick / pixelio.de
Wie wird die HOAI Honorarzone ermittelt?
Ermittlung der Honorarzonen erfolgt nach der objektiven Punktebewertung der Planungsanforderungen eines Objekts unter Berücksichtigung der Regelbeispielslisten. Diese sind jetzt nicht mehr gesammelt in der Anlage 2 zu finden, sondern in den jeweils für das Leistungsbild maßgeblichen Anlagen.
Ermittlung der Honorarzone mithilfe der Punktebewertung erfolgt nach § 35 Absatz 2 nach folgenden Bewertungsmerkmalen:
Grundleistungen für Gebäude
Bewertungsmerkmale: | Punktespreizung nach Planungsanforderungen: |
Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
|
1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Anzahl der Funktionsbereiche
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1 sehr gering – 9 sehr hoch |
Gestalterische
Anforderungen
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1 sehr gering – 9 sehr hoch |
Konstruktive Anforderungen
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1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Technische Ausrüstung
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1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Ausbau
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1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Grundleistungen für Innenräume:
Bewertungsmerkmale: | Punktespreizung nach Planungsanforderungen: |
Anzahl der Funktionsbereiche | 1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Anforderungen an die Lichtgestaltung | 1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion | 1 sehr gering – 6 sehr hoch |
technische Ausrüstung | 1 sehr gering – 6 sehr hoch |
Farb- und Materialgestaltung | 1 sehr gering – 9 sehr hoch |
konstruktive Detailgestaltung | 1 sehr gering – 9 sehr hoch |
Das Gebäude oder der Innenraum ist anhand der Bewertungspunkte einer der Honorarzonen zuzuordnen:
HOAI Honorarzone I | bis zu 10 Punkte |
HOAI Honorarzone II | 11 bis 18 Punkte |
HOAI Honorarzone III | 19 bis 26 Punkte |
HOAI Honorarzone IV | 27 bis 34 Punkte |
HOAI Honorarzone V | 35 bis 42 Punkte |
Weitere Informationen finden Sie im § 35 der HOAI 2013.